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Ab dem Steuerjahr 2016 können Pendler bei der direkten Bundessteuer für Fahrtkosten höchstens noch CHF 3'000 abziehen. Dies hat auch ein ungeahntes Nachspiel für Benutzer eines Geschäftsfahrzeuges.
Die Kantone haben unterschiedliche Regelungen und sind nicht an die Vorgaben des Bundes gebunden. Während für diverse Kantone eine Begrenzung der Abzüge kein Thema ist, erwägen andere, die Abzüge zu limitieren.Beachten Sie deshalb die Regelungen in Ihrem Wohnkanton oder kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.
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