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Einsprachen

Einsprachen und Rekurse können erforderlich sein, wenn Verträge oder Abmachungen nicht eingehalten werden. Ebenso lohnt es sich, Verfügungen und Begründungen von Versicherungen, Amtsstellen und anderen Behörden gründlich zu prüfen und bei Unstimmigkeiten die Initiative zu ergreifen.

Einsprachen sind in der Regel innert 30 Tagen nach Zustellung einzureichen. Sie müssen ein Rechtsbegehren und eine Begründung enthalten. 

Einsprache Varianten

  • Verfügungen von Sozialversicherungen wie AHV/IV/EO 

  • Verfügungen der Arbeitslosenversicherung

  • Einstelltage RAV

  • Einschätzungsentscheide und Steuerveranlagungen

  • Behördliche Verfügungen

  • Strafbefehle

  • Rekurse in Prüfungsergebnissen

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, wir kümmern uns um Ihr Recht.

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