Arbeitsrecht
Jede berufstätige Person wird mit arbeitsrechtlichen Themen konfrontiert. Das fängt mit dem Arbeitsvertrag an, führt über Überstunden und Arbeitszeugnis bis hin zur Kündigung. Die Thematik ist umfassend, komplex und bietet viele Fallstricke.
Als Fachexperten erhalten Sie von uns Klarheit und Lösungen.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die für beide Parteien verbindlich sind und eingehalten werden müssen, sofern er gesetzeskonform abgefasst ist. Darin können aber auch Stolpersteine enthalten sein, die Kosten und unnötigen Ärger verursachen.
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Sie möchten einen neuen oder bereits unterschriebenen Vertrag prüfen, haben Fragen dazu oder sind mit dem Inhalt nicht einverstanden?
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Sie sind mit einer aussergewöhnlichen Situation konfrontiert und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
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Der Arbeitsvertrag ist bereits gekündigt und Sie möchten wissen, was Ihnen zusteht?
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Sie benötigen neue Arbeitsverträge, die rechtlich wasserdicht sind?
Fragen Sie uns - wir geben Antworten und bieten Lösungen an.
Arbeitszeugnis
Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses unterliegt rechtlichen Bestimmungen. Ein Zeugnis hat grundsätzlich das Fortkommen des Arbeitnehmenden zu fördern, sollte also wohlwollend abgefasst sein. Das Wohlwollen findet jedoch eine Grenze an der Wahrheitspflicht. Der Anspruch des Arbeitnehmenden geht nicht auf ein gutes, sondern auf ein objektiv wahres Zeugnis.
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Sind Sie mit ihrem Zwischen- oder Schlusszeugnis nicht zufrieden?
Wir prüfen Ihr Zeugnis auf Rechtmässigkeit, beurteilen den Inhalt. und unterbreiten Ihnen Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Kündigung
Eine Kündigung ist meistens mit emotionalen Momenten verbunden und führt oft zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir treten in solchen Fällen als Mediator auf und versuchen, eine gemeinsame Lösung zwischen den Parteien zu treffen.
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Gibt es Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einer Kündigung?
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Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?
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Bestehen unterschiedliche Auffassungen über finanzielle Abgeltungen, z.B. Urlaub, Boni, Geschäftsfahrzeug oder Überzeit?
Freistellung
Eine Freistellung im Zusammenhang mit der Kündigung ist möglich. Anders als bei einer fristlosen Kündigung wird die vertragliche Kündigungsfrist nicht berührt. Der Arbeitgeber verzichtet lediglich auf die Arbeitsleistung des gekündigten Mitarbeitenden während der Kündigungsfrist.
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Wurden Sie freigestellt und bestehen diesbezüglich Unklarheiten?
Vereinbarung
An Stelle einer Kündigung kann eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeits-verhältnisses treten. Dies nennt man eine Auflösungsvereinbarung.
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Wurde Ihnen eine Auflösungsvereinbarung übergeben und möchten Sie diese auf Rechtmässigkeit prüfen lassen?
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Möchten Sie ein Auflösungsvereinbarung aufsetzen und ein bestehendes Arbeitsverhältnis in dieser Form auflösen?
In diesen Fällen sind wir Ansprechpartner mit langjähriger Fachkompetenz.